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Urteil: Schüler aus Familien in Hartz IV-Bezug haben Anspruch auf Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht
23.10.2013
Schüler aus Familien, die Hartz IV beziehen, haben Anspruch auf die Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht. Das entschied das Sozialgericht (SG) Braunschweig (Aktenzeichen: S 17 AS 4125/12). Im konkreten Fall hatte ein Schüler geklagt, da sich das Jobcenter weigerte, über die Dauer von einem Jahr hinaus, Englischnachhilfestunden zu bezahlen, die der Junge dringend benötigt.
