Aktion: Kein Sonderrecht für das Jobcenter
Lesedauer 2 Minuten
AufRecht bestehen: Kein Sonderrecht im Jobcenter!
28.07.2014
Das „Hartz-IV“-Gesetz macht Erwerbslose und AufstockerInnen zu BürgerInnen zweiter Klasse. Ihre Rechte sind im Vergleich zu anderen Sozialleistungsbeziehenden deutlich eingeschränkt worden. Vielfach verweigern die Jobcenter aber sogar Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht und begehen damit täglich Rechtsbruch. Diese Praxis will die Bundesregierung unter dem zynischen Schlagwort „Rechtsvereinfachung“ noch verschärfen.
„Rechtsfreier Raum Jobcenter“:
Wie sieht der Alltag im Jobcenter aus?
• „Für Sie sind wir hier nicht zuständig.“
• „Ihre Unterlagen sind nicht vollständig, kommen Sie wieder, wenn Sie alles beisammen haben. Vorher gibt es keinen Termin.“
• „Ihr Kind ist ja noch gar nicht geboren. Wer weiß, ob das überhaupt was wird.“
In dieser Atmosphäre, die von vielen als bedrückend und entwürdigend erlebt wird, zeigt sich die Haltung: Wer arm ist, hat faktisch weniger Rechte. Die Missstände in den Jobcentern haben strukturelle Ursachen: Zu wenig Personal, unzureichende Ausbildungen für die Arbeit im Jobcenter und interne Anweisungen von oben führen dazu, dass sich Leistungsberechtigte als Bittsteller und Bürger/-innen zweiter Klasse fühlen.
