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Altenpfleger im Heim üblich keine Selbstständige

Altenpfleger im Heim üblich keine Selbstständige – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer < 1 MinuteLSG Darmstadt schließt selbstständige Behandlungspflege ganz aus 13.06.2017 Darmstadt (jur). Pflegefachkräfte in einem Heim arbeiten dort in aller Regel nicht als Selbstständige. Bei der Behandlungspflege ist eine angestellte Beschäftigung sogar zwingend, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 13. Juni 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 1 KR 551/16). 📚

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