Lesedauer < 1 MinuteLSG Darmstadt schließt selbstständige Behandlungspflege ganz aus 13.06.2017 Darmstadt (jur). Pflegefachkräfte in einem Heim arbeiten dort in aller Regel nicht als Selbstständige. Bei der Behandlungspflege ist eine angestellte Beschäftigung sogar zwingend, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 13. Juni 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 1 KR 551/16). 📚
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