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Lesedauer < 1 MinuteDas Amtsgericht Kassel sieht Grundrecht durch Stromsperre verletzt!Einen Antrag auf einstweilige Verfügung gewann der 36Jährige Darius S. vor dem Amtsgericht Kassel. Der Antragsteller selbst lebt seit einiger Zeit von Hartz IV Leistungen. Der Stromlieferant hatte gleich 3 x den Strom aufgrund einer nicht beglichenen Rechnungen abgestellt. Dennoch konnte der Kläger das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, geltend machen. In der Vergangenheit hatte der Energieversorger dem Mann gleich drei mal den Strom abgestellt, weil dieser nicht pünktlich seine Strom-Schulden bezahlte. Doch aufgrund der sehr kalten Jahreszeit und der vorherrschenden Minusgrade konnte eine einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht erwirkt werden. Denn der Kläger sieht durch das Abstellen des Stroms das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das …
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