Lesedauer 4 MinutenEin paar unreflektierte Anmerkungen zum Schlussantrag zur Rechtssache "Dano"vor dem EuGH 22.05.2014 Zahlreiche Medien berichten gestern: „Deutschland darf arbeitslosen EU-Bürgern Hartz IV verweigern“, oder ähnlich. Dies stimmt so natürlich nicht. Die Frage, ob der Ausschluss von Leistungen des SGB II mit europäischem Recht vereinbar ist oder nicht, ist weiterhin ungeklärt. Der Europäische Gerichtshof wird erst in einigen Monaten ein Urteil in dieser Frage (Rechtssache „Dano“, C-333/13) fällen. Vorgestern (20. Mai 2014) ist lediglich der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts Melchior Wathelet vorgelegt worden, der darin zu dem oben knapp zusammengefassten Schluss kommt. Für die Richter_innen des EuGH ist dieser nicht bindend – gleichwohl sie in der Mehrzahl der Verfahren dem Generalanwalt folgen. Ob dies in diesem Fall auch so sein …
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