Anrechnung von Kindergelderhöhung bei Hartz IV
Lesedauer 2 Minuten
Tacheles e.V.: Anrechnung von Kindergelderhöhung im Hartz IV-Bereich
Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V.Die Anrechnung der Kindergelderhöhung im ALG II – Bereich ist rechtmäßig, sie stellt aber einen verwaltungstechnischen Supergau des Arbeitsministeriums dar. Der Erwerbslosenverein fordert die Arbeitsministerin von der Leyn auf, durch Rechtsverordnung die Nichtanrechnung zu bestimmen. Generell wird die Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung für ALG II- und Sozialhilfeempfänger gefordert.
Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. möchte feststellen, dass er die Anrechnung der Kindergelderhöhung im SGB II für rechtmäßig hält. Das Sozialverwaltungsrecht schreibt dies in § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X zwingend vor, hier gilt über den § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II sogar eine zwingende Sonderechtsregelung zu Lasten Betroffener nach der jedwedes Ermessen ausgeschlossen wird.
Rund 2,5 Mio. ALG II-Haushalte sind Kindergeldbezieher sind von der Kindergelderhöhungsproblematik betroffen.
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