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Arbeits- und Sozialrecht: Das ändert sich 2013


Lesedauer 5 Minuten

Was sich 2013 alles im Sozialrecht ändert

03.01.2013

Zum Jahresbeginn 2013 treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Die Hartz IV Regelsätze steigen leicht an, die Rente mit 67 tritt in Kraft und die Verdienstgrenzen der Minijobs werden geändert. Hier nun alle Veränderungen in der struktuierten Übersicht.

Neue Hartz IV Regelbedarfe
Ab dem 01. Januar 2013 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld („Hartz IV“) erhöht sich der Regelsatz ab Jahresbeginn auf monatlich 382 Euro. Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 01 Januar 2013 im Einzelnen:

Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 382 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 345 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 306 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 289 Euro
Regelbedarfsstufe 5 ( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 255 Euro
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 224 Euro

Insolvenzgeldumlage
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Sie beträgt 2013 0,15%.

Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Durch die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde mit Wirkung zum 14 Dezember 2012 die gesetzlich auf sechs Monate begrenzte Bezugsdauer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2013 entsteht, auf zwölf Monate verlängert. Durch die Möglichkeit einer bis zu zwölfmonatigen Bezugsdauer wird den Arbeitgebern Planungssicherheit gegeben.

Winterbeschäftigungs-Umlage
Durch die Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung wird zum 01. Januar 2013 die Höhe der sogenannten Winterbeschäftigungs-Umlage für das Dachdeckerhandwerk von derzeit 2,5% auf 2% reduziert. Die Umlage wird anteilig von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgebracht. Die Senkung des Umlagesatzes führt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks zur Reduzierung des Umlageanteils der Arbeitgeber von 1,7% auf 1,2%.

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