Lesedauer 5 MinutenWas sich 2013 alles im Sozialrecht ändert 03.01.2013 Zum Jahresbeginn 2013 treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Die Hartz IV Regelsätze steigen leicht an, die Rente mit 67 tritt in Kraft und die Verdienstgrenzen der Minijobs werden geändert. Hier nun alle Veränderungen in der struktuierten Übersicht. Neue Hartz IV RegelbedarfeAb dem 01. Januar 2013 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ("Hartz IV") erhöht sich der Regelsatz ab Jahresbeginn auf monatlich 382 Euro. Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 01 Januar 2013 im Einzelnen: Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 382 Euro Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 345 Euro Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und …
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