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01.01.2026

Arbeitslosengeld für freigestellte Mobbingopfer

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


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Sozialgericht Dortmund spricht Justizangestellter Unterstützung zu
Mobbingopfer können Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie ohne Lohnanspruch von der Arbeit freigestellt sind. Das hat das Sozialgericht (SG) Dortmund zugunsten einer Frau entschieden, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem bisherigen Arbeitsplatz tätig zu sein (Az.: S 31 AL 84/16). Dass das Arbeitsverhältnis formal noch ungekündigt fortbesteht, stehe dem nicht entgegen.

Die Frau war Justizangestellte an einem Amtsgericht. Sie sieht sich als Mobbingopfer und war deshalb längere Zeit krank. Nach einer stufenweisen Wiedereingliederung bei einem anderen Amtsgericht stimmte das Land Nordrhein-Westfalen nicht zu, dass sie dort bleiben kann. Daher reichte sie beim Arbeitsgericht Dortmund eine Klage auf Versetzung ein.

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