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Arbeitslosengeld nach Auslandsaufenthalt?


Lesedauer 2 Minuten

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie frisch von einem langen Auslandsaufenthalt zurückkommen?
Unternehmen Sie gerade eine Weltreise, dann haben Sie in dieser Zeit keinen Anspruch auf Unterstützung, denn um ALG I oder II zu beziehen, müssen Sie für die Vermittlung auf den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wichtig ist es aber, sich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Auslandsaufenthalt zu sichern. Dafür sollte man seinen vorherigen Arbeitgeber um eine fristgerechte und betriebsbedingte Kündigung bitten. Ansonsten droht eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes.

Wann fällt eine Sperrzeit an?
1) Eine Sperrzeit bekommen Sie, wenn Sie selbst kündigen oder eine Kündigung durch ihr Verhalten provozieren.

2) Wenn es zusätzlich keine erheblichen Gründe für die Kündigung gibt wie zum Beispiel eine Krankheit. Dass Sie nach der Kündigung auf Weltreise gehen, ist kein Grund, das Motiv anzufechten, wenn es sich zum Beispiel um einen Burnout handelt. Besprechen Sie das am besten mit ihrem Arzt.

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