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Arbeitslosmeldung reicht für Kindergeldanspruch


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Kinder müssen nicht extra auf „Arbeitsuche“ hinweisen
(jur) Melden sich volljährige, aber noch unter 21 Jahre alte Kinder bei der Arbeitsagentur „arbeitslos“, muss die Familienkasse weiter Kindergeld zahlen. Es ist nicht erforderlich, dass sich die Kinder ausdrücklich in der Behörde auch als „arbeitsuchend“ registrieren lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch, 27. April 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: V R 22/15). Denn wer seine Arbeitslosigkeit

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