Arme Mutter nicht unterhaltspflichtig
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Kindergeld: Bedürftige Mutter nicht unterhaltspflichtig
04.05.2016
(jur). Verdienen Kinder in ihrer Ausbildung genug für ihren Lebensunterhalt, können sie nicht noch das an ihre bedürftige Mutter gezahlte Kindergeld verlangen. Denn bei einem gut verdienenden Kind ist die in finanzielle Bedrängnis geratene Mutter nicht mehr unterhaltspflichtig, entschied das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 7. April 2016 (Az.: 16 K 1697/15 AO). Wegen grundsätzlicher Bedeutung haben die Düsseldorfer Richter die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen.
Im konkreten Fall hatte die Mutter das Kindergeld für ihre klagende Tochter ausgezahlt bekommen. Als die Tochter eine zweieinhalbjährige Ausbildung in einer Bank machte und auszog, verlangte sie, dass das Kindergeld in Höhe von 99 Euro teilweise an sie „abgezweigt“ und an sie ausgezahlt wird.
