Lesedauer 2 MinutenUrteil: Bundesagentur für Arbeit muss Telefonnummern und Email-Adressen nicht herausgeben 27.06.2014 Die BA schottet sich von ihren "Kunden" ab: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 27. Mai 2014 (Aktenzeichen: AN 4 K 13.01194) die Geheimhaltungsinteressen der Angestellten der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Informationsinteressen von Erwerbslosen gestellt. Hintergrund ist eine Klage, mit der die Herausgabe von Telefonlisten und Email-Adressen von Mitarbeitern der BA Berlin Nord durchgesetzt werden sollte. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der BA. BA verweigert Herausgabe von Telefonlisten und Email-AdressenDie BA sei nicht verpflichtet, die dienstlichen Telefonnummern und Email-Adressen ihrer Mitarbeiter einem Arbeitssuchenden zur Verfügung zu stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach jüngst entschieden. Der Kläger hatte im Januar vergangenen Jahres bei der Agentur …
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