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BSG lüftet Jobcenter-Deckel für Unterkunftskosten


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Deckelung nach Umzug ohne Genehmigung „nicht statisch“

18.02.2016

(jur) Hartz-IV-Empfänger, die ohne Genehmigung ihres Jobcenters umziehen, müssen zwar eine Deckelung ihrer Unterkunftsleistungen hinnehmen. Doch diese ist „nicht statisch“, bekräftigte am Mittwoch, 17. Februar 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 12/15 R). Der Deckel müsse angehoben werden, wenn auch die als angemessen anerkannten Mietkosten steigen.

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