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Lesedauer < 1 MinuteBürgerbeauftragte: Hartz-IV Bescheid prüfen lassen Überprüfen Sie Ihren Hartz IV Bewilligungsbescheid auf einen Vorläufigkeitsvermerk. Die Bürgerbeauftragte in Schleswig-Holstein rät zum Widerspruch bzw. zum Überprüfungsantrag Die Schleswig-Holsteinische Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels empfielt Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieher/innen den Hartz IV Bewilligungsbescheid auf einen Vorläufigkeitsvermerk zum Regelsatz zu überprüfen. Fehlt dieser Hinweis beim Bewilligungsbescheid auf "Vorläufigkeit", rät die Bürgerbeauftragte, einen entsprechenden Widerspruch einzulegen. Hintergrund ist das derzeitige Verfahren beim Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht überprüft derzeit die Höhe der Eckregelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf Verfassungskonformität. Stellt das Gericht fest, dass die Regelsätze nicht verfassungskonform sind, so ist die Bundesregierung dazu verpflichtet in einem gewissen Zeitrahmen einen verfassungskonformen ALG II Regelsatz zu erarbeiten. Explizit geht es bei dem Verfahren um die …
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