Bürgergeld unter 25 Jahre – Anspruch und Regeln
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Alle Menschen gelten in Deutschland mit 18 Jahren als erwachsen. Es sei denn, sie sind auf Bürgergeld angewiesen – dann gelten andere Maßstäbe. Das Jobcenter handhabt Volljährige zwischen 18 und 24 Jahren nach strengeren Regeln. So müssen junge Erwachsene beispielsweise bei den Eltern wohnen bleiben, ob sie wollen oder nicht.
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Unter 25-Jährige werden beim Jobcenter strenger gehandhabt
Als Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren gehören Sie bei Bezug von Bürgergeld zu einer Gruppe, denen besonders strenge Regeln auferlegt werden. Immerhin haben sich die Verhältnisse mit der Einführung des Bürgergeldes am 01.01.2023 für junge Erwachsene etwas verbessert.
Während bei Hartz IV noch das Sofortvermittlungsgebot galt, bei dem unter 25-Jährige jede Art von Arbeit annehmen mussten, steht beim Bürgergeld die Aus- und Weiterbildung im Vordergrund.
Wichtig: Ein generelles Recht auf Aus- oder Weiterbildung besteht jedoch nicht. Wenn das Jobcenter eine Arbeitsstelle oder eine Maßnahme für zumutbar hält, muss diese auch angenommen werden. Ansonsten drohen schrittweise Kürzungen, wenn die Beziehenden sich nicht an getroffene Absprachen oder Termine halten, Pflichten verletzen oder zumutbare „Angebote“ ablehnen.
Vorbereiten zum Gespräch im Jobcenter
Bereiten Sie sich gut vor, bevor Sie zum Amt gehen. Je besser Sie Bescheid wissen, desto schwerer hat das Jobcenter es, Sie in prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu zwingen.
- Klären Sie für sich, ob Sie eine (und wenn ja, welche?) Berufsausbildung machen wollen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob die Arbeitsagentur eine Berufsausbildung für Sie fördert.
- Verlangen Sie vom Fallmanager eine Eingliederungsmaßnahme, „Berufsberatung“ bzw. berufsvorbereitende Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III).
- Klären Sie für sich vor dem Besuch der Arbeitsagentur, welche Arbeit Ihr Gesundheitszustand zulässt bzw. nicht. (Besorgen Sie sich ggf. ärztliche Atteste.)
- Informieren Sie sich über Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz, denn nur legale Arbeitsverhältnisse sind zumutbar!
- Eine akzeptable Beschäftigung dürfen Sie nicht verweigern! Aber Widerspruch ist möglich! Suchen Sie sofort eine unabhängige Beratungsstelle auf, die Ihnen Rat und Hilfe dabei gibt.
Wann werden Bürgergeld-Leistungen gekürzt?
Jugendliche/junge Erwachsene, die ein zumutbares „Angebot“ der Bundesagentur für Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnen, müssen mit einer stufenweisen Kürzung der Regelleistung rechnen. Diese Kürzung bei Pflichtverletzung gilt jedoch nicht nur für unter 25-Jährige, sondern für alle Personen, die Bürgergeld beziehen.
Denn Bürgergeld-Beziehende haben eine Mitwirkungspflicht, zu der unter anderem eine Teilnahme an Maßnahmen, die Wahrnehmung von Terminen, das Schreiben von Be
