Lesedauer < 1 MinuteLSG Stuttgart: Schülerüberforderung kann Schulwechsel begründen 02.06.2016 Stuttgart (jur). Kann einem Schüler aus einer Hartz-IV-Familie auch mit Nachhilfe voraussichtlich nicht in die nächste Klassenstufe versetzt werden, muss das Jobcenter keine Lernförderung finanzieren. Bei „gravierenden strukturellen Defiziten, die eine grundsätzliche Überforderung des Schülers beim Besuch einer höheren Schule zeigen“, müsse stattdessen in eine geeignete Schulform gewechselt werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 2. Juni 2016, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 12 AS 1643/16 ER-B). 📚
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