Lesedauer < 1 MinuteEin Bericht aus dem Hartz IV-Alltag von der Erwerbslosenberaterin Luise Müller, SuhlIm bekannt gewordenen Fall ist eine Hartz IV Bezieherin seit 4 Wochen krankgeschrieben. Ein AU-Bescheinigung wurde der Behörde zugestellt. Dennoch stellte die Behörde eine Anfrage per Post, an welcher Erkrankung die Betroffene leide. Daraufhin teilte die Betroffene mit, dass die Behörde nicht berechtigt sei, über die Diagnose mehr zu erfahren. Eine ärztliche Bescheinigung müsse ausreichen. Daraufhin habe die Sachbearbeiterin sogar bei der Krankenkasse angerufen und um Auskunft gebeten. Die Kasse verneinte selbstverständlich dieses Begehren und verwies auf den Datenschutz. Dazu Luise Müller: Leistungsbezieher sind nicht verpflichtet, dem Jobcenter mitzuteilen, woran man erkrankt ist. Wenn das Jobcenter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, dann kann es den Medizinischen …
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