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Lesedauer 6 Minuten Ratgeber P-Konto Verbesserung im Verbraucherschutz: Alle Bankkunden haben ab sofort die Möglichkeit, ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. (02.07.2010) Ab ersten Juli 2010 haben Schuldner und Verbraucher die Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Dabei wird ein bestehendes Konto in eine sog. P-Konto umgewandelt. Einen entsprechenden Antrag können alle Personen bei ihrer Bank stellen. Hier sind alle wichtigen Fragen und Antworten zu dem neuen P-Konto aufgelistet. Was bedeutet P-Konto eigentlich? P-Konto ist die Abkürzung für „Pfändungsschutzkonto„. Es handelt sich um ein normales Girokonto, bei dem durch eine besondere Vereinbarung des Kunden mit seiner Bank ein im Gesetz näher festgelegter Pfändungsschutz für Kontoguthaben besteht. Wie bekomme ich ein P-Konto? Jeder Inhaber eines Girokontos hat ab dem 1. Juli …
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