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Dauerausschluss von Hartz IV verfassungswig

1. Januar 2026 admin News


Lesedauer 2 Minuten

Dauerausschluss von Sozialleistungen für verfassungswidrig

01.09.2017

Der Plan von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD), arbeitsuchenden EU-Ausländern Sozialleistungen allenfalls für einen Monat zu zahlen, könnte sich als verfassungsrechtlich nicht haltbar erweisen. Am Mittwoch, 30. August 2017, bekräftigte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, dass EU-Bürger aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht dauerhaft von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen (Az.: B 14 AS 31/16 R). Nach einer Ende Dezember 2016 in Kraft getretenen Neuregelung sollen EU-Bürger allenfalls für einen Monat „Überbrückungsleistungen“ erhalten.

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