Dienstaufsichtsbeschwerde gegen miese Behandlung
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Gegen miese Behandlung im Jobcenter: Viele Hartz IV-Bezieher haben sich schon einmal per Widerspruch gegen falsche Bescheide gewehrt. Nun gibt es auch ein effektives Mittel, wenn Jobcenter-Mitarbeiter schlecht beraten, oder wenn Leistungsempfänger drangsaliert werden: die Dienstaufsichtsbeschwerde.
10.11.2018
Es gibt viele Fälle, in denen Sachbearbeiter des Jobcenters negativ auffallen. Immer wieder müssen Unterlagen neu eingereicht werden, obwohl sie schon beim Jobcenter vorliegen. Viele Leistungsberechtigte von SGB II-Leistungen fühlen sich falsch beraten. Sie müssen an Maßnahmen teilnehmen, die nichts mit ihren eigentlichen Qualifikationen zu tun haben. Andere werden in 1-Euro-Jobs geparkt, um die Jobcenter-Statistik zu schönen. Und was ist eigentlich, wenn der Sachbearbeiter seine Kompetenzen überschreitet und Informationen verlangt, die nicht preisgegeben werden müssen? Hiergegen kann kein Widerspruch eingelegt werden. Trotzdem sind Leistungsberechtigte den Jobcentern nicht ausgeliefert. Als erstes wird immer ein direktes Gespräch mit dem Sachbearbeiter empfohlen. Wenn das nichts bringt, gibt es die schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter.
Das Grundgesetz ist auf unserer Seite
Dabei ist jeder Bürger durch § 17 des Grundgesetzes abgesichert. Hier ist geregelt, dass jeder sich über Behördenverhalten beschweren darf. Ein formloses Schreiben an den Leiter des Jobcenters genügt bereits, wenn darin die Probleme angesprochen werden. Der ist zwar nicht verpflichtet, dann einen neuen Sachbearbeiter abzustellen. Aber das Jobcenter muss die Beschwerde bearbeiten. Das heißt sie wird gelesen, geprüft und der Sachbearbeiter nimmt zu den Vorwürfen Stellung. Über die Konsequenzen entscheiden dann die Vorgesetzten des Sachbearbeiters. So ist immerhin garantiert, dass die Sorgen und Probleme im Umgang mit den Jobcenter-Mitarbeitern bekannt werden. Der Druck auf „miese“ Sachbearbeiter steigt.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann fristlos und formlos an das Jobcenter geschickt werden. Inhaltlich geht es immer um das Fehlverhalten der Berater bzw. Sachbearbeiter. Wenn im Gegenteil der Hartz 4-Bescheid falsch ist und dadurch wichtiges Geld verloren geht muss ein Widerspruch gestellt werden. Der kann hier kostenlos nach Prüfung des Bescheids erstellt werden.
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