Doch mehr Hartz IV Sanktionen als zugegeben
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Neue BA-Statistik: Mehr Hartz IV-Bezieher mit Sanktionen belegt
25.06.2014
Knapp jeder zehnte Hartz IV-Bezieher wurde 2013 mit einer Sanktion vom Jobcenter bestraft. Das berichtet die Online-Ausgabe der „Kölnischen Rundschau“ mit Bezug auf eine neue Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), die dem Blatt vorliegt. Demnach ist die bisher angenommene Zahl von drei Prozent sanktionierten Leistungsbeziehern falsch.
Sanktionen haben keine positiven Effekt
Das Jobcenter verhängt Sanktionen in Form von Leistungskürzungen, wenn Hartz IV-Bezieher gegen ihre Pflichten verstoßen. Die meisten Sanktionen werden wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen, wenn ein Leistungsberechtigter nicht zum Termin im Jobcenter erscheint. Je nach Art und Häufigkeit des Pflichtverstoßes darf das Jobcenter sogar eine 100-propzentige Leistungskürzung veranlassen. Dass der Entzug der Grundsicherung kaum mehr Nähe zum Arbeitsmarkt erzeugt und die Betroffenen noch weiter an den Rand der Gesellschaft drängt, dürfte nur schwer zu leugnen sein. Dennoch halten die Verantwortlichen an den Strafen fest – und schlimmer noch: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe berät derzeit über mögliche Verschärfungen der Sanktionen. Dabei haben Untersuchungen gezeigt, dass die Strafmaßnahmen keine positiven Effekt haben.
Fast jeder zehnte Hartz IV-Bezieher mit Sanktion belegt
Wie die Online-Ausgabe der Zeitung berichtet, wurden deutlich mehr Hartz IV-Bezieher mit Sanktionen belegt als zuvor angenommen. Bisher war man für 2013 von drei Prozent der Leistungsberechtigten ausgegangen. Der neuen BA-Statistik zufolge wurden im vergangenen Jahr aber gegen fast jeden zehnten Hartz IV-Bezieher Sanktionen verhängt. „Die BA hat eine neue Auswertung bei den ausgesprochenen Sanktionen vorgenommen“, erklärte die BA-Sprecherin Ilona Mirtschin gegenüber der Zeitung. Diese lasse nun Aussagen darüber zu, wie viele Hartz IV-Bezieher im Laufe des Jahres mit einer Sanktion bestraft würden. „Wir wissen nun, dass dies im Jahr 2013 insgesamt 470 900 Leistungsbezieher betraf. Das sind etwa neun Prozent aller Leistungsempfänger aus 2013″, so Mirtschin. Durchschnittlich seien gegen jeden verwarnten Leistungsbezieher zwei Sanktionen verhängt worden. (ag)
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