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Durch Heirat kein Betreuungsunterhalt


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BGH: Dennoch kein Schadenersatz wegen anwaltlicher Falschberatung

16.04.2016

Muss wegen der Heirat einer erwerbslosen Frau ihr Ex-Partner keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen, ist damit für sie grundsätzlich noch kein richtiger „Schaden“ entstanden. Ein diesbezüglich falsch beratender Rechtsanwalt muss der Mutter daher keinen Schadenersatz leisten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 15. April 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XII ZR 148/14). Denn statt des entgangenen Betreuungsunterhalts bekomme die Frau nun ja Unterhalt von ihrem Ehemann.

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