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Ehrenamt wird für Hartz IV-Bezieherin zum Nachteil


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Jobcenter verrechnet Entschädigung für Ehrenamt mit Hartz IV-Regelsatz

02.10.2013

Eine 30-jährige Hartz IV-Bezieherin wollte sich ehrenamtlich engagieren und verpflichtete sich zum Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dafür sollte die Mutter zweier Kinder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 176,40 Euro pro Monat erhalten. Doch das Jobcenter Spremberg (Spree-Neiße) machte der Frau einen Strich durch die Rechnung. Die Behörde zog das Geld vom Hartz IV-Regelsatz ab, obwohl der Frau ein Freibetrag von 200 Euro monatlich zusteht. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Minijob der 30-Jährigen, bei dem sie 50 Euro verdient. Demnach seien ein Minijob und ein Ehrenamt im Rahmen des Freibetrages nicht zulässig.

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