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Lesedauer 2 MinutenAuch Mini-Jobber und sog. Hartz IV Aufstockern wird das Elterngeld gestrichen. (16.07.2010) Auch Geringverdienern, die ihren Lohn mit Hartz-IV Leistungen aufstocken müssen, wird laut dem Sparpaket der Bundesregierung das Elterngeld gekürzt. Laut einem Entwurf des Bundesfamilienministeriums sollen bei Aufstockern ebenfalls 300 Euro Elterngeld gekürzt werden. Das bedeutet im Klartext eine gänzliche Streichung. Laut dem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums werden Paaren, die zu wenig verdienen und deshalb mit ergänzenden Hartz IV Leistungen aufstocken müssen, wird das Elterngeld ebenfalls gestrichen. Darunter zählen auch diejenigen, die einen Minijob ausüben und den sog. Kinderzuschlag erhalten. So werden auch Erwerbstätigen das Elterngeld gestrichen. In dem bislang bekannten Entwurf war zunächst die Rede davon, dass das Elterngeld bei Erwerbslosen gestrichen wird. Nun wird deutllich, dass …
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