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Erhöhung der Schonvermögensgrenze bei PKH


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Die Schonvermögensgrenzen bei Beratungshilfen und der Prozesskostenhilfe wurden erhöht

15.05.2017

Die Schonvermögensgrenzen bei der anwaltschaftlichen Beratungshilfen sowie bei der Prozesskostenhilfe wurden angepasst. Dadurch können nun mehr Betroffene die Beratungshilfe sowie die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, als dies zuvor der Fall war.

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