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Erziehungsgeld: Keine Hartz IV Anrechnung

Erziehungsgeld: Keine Hartz IV Anrechnung – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer < 1 Minute07.08.2015 Das Erziehungsgeld darf nicht auf den laufenden Hartz IV Bezug angerechnet werden. Das urteilte das Landessozialgericht Thüringen (Az: L 9 AS 1530/12). Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis habe hier rechtswidrig gehandelt. Weitere Betroffene können nun auf Rückzahlung pochen. Im konkreten Fall wurde einer Familie aus Thüringen im Jahre 2011 das Landeserziehungsgeld an die laufenden Hartz IV Leistungen angerechnet. Das Erziehungsgeld ist mit dem Betreuungsgeld vergleichbar, dass gerade vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Doch auch das Landeserziehungsgeld ist in Thüringen durch den Wechsel der Landesregierung ein Auslaufmodell und wird künftig nicht mehr bezahlt. Eltern konnte diese Prämie erhalten, wenn sie ihre Kinder zuhause statt im Kindergarten versorgten. Das Betreuungsgeld des Bundes darf an Hartz IV angerechnet werden. Das Gericht sah …

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