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Lesedauer 2 MinutenEuropäer können unbefristet Hartz IV Leistungen beziehen, wenn sie aus den Ländern entstammen, die das Fürsorgeabkommen unterzeichnet haben. Zuwanderer aus einigen europäischen Ländern haben einen unbefristeten Anspruch auf Hartz IV-Leistungen. Das gilt auch dann, wenn sie zuvor nicht in Deutschland gearbeitet haben. Das urteilte aktuell das Bundessozialgericht in Kassel. Möglich macht dieser ALG II Anspruch das Europäische Fürsorgeabkommen aus dem Jahr 1953. Zuvor hatte der Kläger bereits vor dem Landessozialgericht Berlin geklagt und Recht bekommen. Das zuständige Jobcenter war in Revison gegangen. Arbeitslose Zuwanderer aus den Europäischen Ländern haben ein unbefristeten Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel in dem Urteil: AZ.: B 14 AS 23/10 R. Die obersten Sozialrichter …
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