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Extra Hartz IV Anspruch auf Schulbücher


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Jobcenter muss notwendige Schulbücher gesondert bezahlen: LSG Celle: Bücher sind nicht im Schulbedarfspaket enthalten

15.01.2018

Jobcenter müssen Schülern im Hartz-IV-Bezug die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarf voll bezahlen. Denn die Schulbuchkosten sind nicht in den 100 Euro des pauschalen sogenannten Schulbedarfspakets enthalten, welches Schüler pro Schuljahr vom Jobcenter beziehen können, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 15. Januar 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 349/17). Wegen grundsätzlicher Bedeutung haben die Celler Richter die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugelassen.

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