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Gericht straft Lohndumping ab

Gericht straft Lohndumping ab – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer 2 MinutenJobcenter gewinnt Rechtsstreit wegen Lohndumping 13.11.2014 Immer wieder werden Jobcenter-Mitarbeiter mit Dumpinglöhnen konfrontiert, die mit Hartz IV aufgestockt werden sollen, wenn es nach dem Willen der Arbeitgeber geht. Denn die lassen ihre Angestellten teilweise für einen Stundenlohn von 1,59 Euro arbeiten. Dass das zum Leben nicht ausreicht, ist jedem klar. Folglich wenden sich die Betroffenen an das Jobcenter, um ihr Gehalt mit Leistungen nach SGB II aufstocken zu lassen. Immer mehr Jobcenter gehen aber mittlerweile gegen die Abzocker-Arbeitgeber vor. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verurteilte jüngst einen Rechtsanwalt aus Großräschen zur Zahlung von rund 3.400 Euro an das Jobcenters Oberspreewald-Lausitz, der zwei Bürohilfen zu Dumpinglöhnen beschäftigte. 📚

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