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Lesedauer < 1 MinuteWer Sozialleistungen erhält, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Regelungen dazu wurden 2017 vereinfacht. Jetzt können Hartz 4-Empfänger auch rückwirkend Geld zurückbekommen. 28.11.2017 Wer Hartz 4 bezieht, muss keine GEZ-Beiträge bezahlen. Damit ist man genauso befreit wie Empfänger von BAföG, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe. Bei verschiedenen Behinderungen (Merkzeichen „RF“) kann zumindest eine Senkung des normalen Beitrags erwirkt werden. Statt knapp 18,- Euro werden nur 6,- Euro fällig. Die Befreiung gilt immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft sowie Kinder bis 25 Jahre, die bei dir leben. 📚
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