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Gleitsichtbrille ist nicht im Hartz IV Regelsatz

Gleitsichtbrille ist nicht im Hartz IV Regelsatz – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer 2 MinutenUrteil: SG Mainz verpflichtet Sozialamt zur Kostenübernahme für Gleitsichtbrille 01.06.2015 Die Kosten für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille sind nicht im Regelsatz enthalten. Das entschied das Sozialgericht Mainz in seinem Urteil vom 16. Dezember 2014 (Aktenzeichen: S 16 SO 8/14). Folglich ist der Leistungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet. Über das Urteil berichtet der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé. 📚

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