🔴 EILMELDUNG:
☀️WetterBoizenburg & Region
🌤️Sonnenaufgang 07:40Sonnenuntergang 18:25
● LIVEZum Livestream
SCHLAGZEILEN
Regionale Nachrichten

Größeres Kinderbett keine Hartz IV-Erstausstattung

Größeres Kinderbett keine Hartz IV-Erstausstattung – NordTV24 Symbolbild
Diesen Artikel vorlesen
00:00 / 00:00

Kostenfreie Audiowiedergabe über die Sprachfunktion des verwendeten Browsers oder Geräts.

Lesedauer 2 MinutenEin größeres Kinderbett gilt nicht als Erstausstattung, wenn das Kind bereits ein Bett hat, auch wenn dieses kleiner ist. Wegen der besonderen Bedeutung wurde allerdings eine Revision zugelassen. 18.10.2012 Kleinkinder sind irgendwann zu groß für ein Gitterbett. Weil das Kind einer alleinerziehenden Mutter ein neues Kinderbett benötigte, stellte sie einen Antrag auf Erstattung bei der zuständigen Hartz IV-Behörde. Diese lehnte ab und die Frau klagte sich nunmehr bis zum Landessozialgericht. Doch auch die Richter sahen keinen Grund die Kosten durch das Jobcenter erstatten zu lassen. Laut eines aktuell veröffentlichten Urteils des Landessozialgericht Baden-Württemberg gehört ein Kinderbett nicht zur Erstausstattung, wenn das Kind aufgrund des Wachstums ein neues und damit größeres Bett benötigt. Vielmehr seien die Kosten hierfür aus …

Sie entscheiden

Unbegrenzt lesen – kostenlos mit Werbung oder werbefrei

Bei NordTV24 wird niemand ausgeschlossen, nur weil er kein Abo bezahlen möchte.

Kostenlos

Unbegrenzt mit Werbung

  • Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
  • Keine monatliche Zahlung
  • Deutlich sichtbare Werbung und regionale Sponsoren
Werbefrei

NordTV24 werbefrei

  • Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
  • Keine normalen Werbeeinblendungen
  • Unterstützt die regionale Arbeit von NordTV24

ab 1,99 EUR pro Monat

Werbefrei abonnieren

✉NORDTV24 NEWSLETTERKeine Nachrichten mehr verpassen!
📢 💬 📘 📸 🎵
Verified by MonsterInsights