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Grundsatzurteil: Größere Wohnung bei Hartz IV


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Grundsatzurteil: Größere Wohnungen für Hartz-IV-Abhängige

02.06.2016

Das Landessozialgericht in Schleswig entschied zugunsten einer Hartz-IV-Abhängigen aus Neumünster, dass sie Anspruch auf Mietkosten für eine größere Wohnung hat. Damit wird eine Satzung der Stadt unwirksam, die die zugestandene Wohnfläche für Hartz-IV-Bezieher fünf Quadratmeter niedriger ansetzte als die Richtlinien zum sozialen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein.

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