Lesedauer 2 MinutenRechtsanwältin wirft Jobcenter vor, vorsätzlich Leistungen verspätet gezahlt zu haben 08.01.2015 Eine Rechtsanwältin aus Chemnitz wirft dem örtlichen Jobcenter vor, bewusst Zahlungen an ihren Mandanten zurückgehalten zu haben. Auch ein entsprechender Gerichtsbeschluss führte nicht dazu, dass die Leistung umgehend an den Hartz IV-Bezieher ausgezahlt wurde. Der Mann musste deshalb über die Feiertage bis zum neuen Jahr mit neun Cent auf seinem Konto auskommen. Das Jobcenter weist jedoch alle Vorwürfe zurück. Über den Fall berichtet die Online-Ausgabe der Chemnitzer Tageszeitung „Freie Presse“. 📚
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