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Häufige Sonntagsarbeit auch bei Hartz IV


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Häufige Sonntagsarbeit für Hartz-IV-Bezieher zumutbar

22.06.2016

(jur). Hartz-IV-Bezieher dürfen einen befristeten Job wegen häufiger Sonntagsarbeit nicht einfach ablehnen. Auch wenn das Arbeitszeitgesetz 15 freie Sonntage im Jahr vorsieht, bedeutet dies nicht, dass bei einer kürzeren befristeten Beschäftigung die Sonntage anteilig vom Arbeitgeber gewährt werden müssen, entschied das Sozialgericht Leipzig in einem am Mittwoch, 22. Juni 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: S 17 AS 4244/12).

Damit muss eine Hartz-IV-Bezieherin wegen der Ablehnung eines Jobangebotes eine dreimonatige Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II um 30 Prozent hinnehmen. Die 1960 geborene Frau ist seit 2002 arbeitslos. Als das Jobcenter ihr eine auf knapp acht Monate befristete Arbeitsstelle als Mitarbeiterin für Imbissgastronomie, Kasse und Schlittschuhverleih in einem Eissportverein anbot, schien die lange Arbeitslosigkeit ein Ende zu haben.

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