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Lesedauer 2 MinutenDer Deutschen Mieterbund (DMB) hat den aktuellen Heizkostenspiegel 2009 veröffentlicht. (11.05.2010) Die Erstattung der Heizkosten bei Hartz IV richten sich nach dem aktuellen Heizkostenspiegel, der jedes Jahr durch die gemeinnützige co2online GmbH und dem Deutschen Mieterbund heraus gegeben wird. Die Hartz-Behörden begleichen "angemessene Heizkosten", die sich nach dem Heizkostenspiegel richten. Heizkosten sind angemessen, wenn sie nicht einen Grenzwert überschreiten, der für "unwirtschaftliches Heizen" spricht. Als Richtwert hat das Bundessozialgericht hierbei für Wohnungen, die mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizt werden, auf den bundesweiten Heizspiegel verwiesen, um die angemessenen Heizkosten zu bemessen. Die Obergrenze, bis zu welcher der Leistungsträger lt. BGB die Heizkosten zu übernehmen hat, ist das Produkt des im Heizkostenspiegel genannten Maximalwertes für extrem hohe Heizkosten mit …
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