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Hartz IV: ALG II Bezug & 400-Euro-Job


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Viele Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II (ALG II) brauchen dringend Geld und müssen sich zum kargen ALG II Regelsatz etwas dazu verdienen. Die Regelleistung von 359 EUR für Alleinstehende und Alleinerziehende oder 323 EUR für Ehepartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft soll eigentlich, folgt man der offiziellen Begründung des Sozialgesetzbuches, Teil 2 (SGB II), ein menschenwürdiges Leben garantieren.

Laut dem SGB II und seinen Ausführungsbestimmungen sollen Betroffene davon Essen kaufen, den Strom bezahlen, kleine Reparaturen bezahlen, am kulturellen Leben teilnehmen, Bekannte einladen, Zuzahlungen zu Medikamenten leisten, Kleidung und Möbel kaufen, usw. Die Erfahrung zeigt aber, dass das kaum möglich ist. Auch die Experten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kamen in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Regelleistung nur einen Bruchteil der notwendigen Lebenshaltungskosten abdeckt. So bleibt vielen Betroffenen nur die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung, auch 400 EUR- Job oder Minijob genannt. Ein Gutteil dieses Nebeneinkommens wird jedoch auf ALG II angerechnet. Im Folgenden wollen wir erklären, wie dies gemäß den gesetzlichen Bestimmungen laufen soll.

Grundsätzlich gilt nach § 11 Abs. 2 SGB II, dass ein Erwerbseinkommen bis zur Höhe von 100 EUR stets anrechnungsfrei bleibt. Wer also nur bis zu 100 EUR im Monat verdient, der bzw. dem darf die ARGE bzw. der Landkreis nichts davon abziehen. Mit dieser Pauschale von 100 EUR sollen alle Kosten abgedeckt sein, die zur Erzielung des Einkommens anfallen. Also z.B. Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte und für private Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht).

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