Lesedauer 2 MinutenHartz IV: Kinder, die das Teilhabepaket nutzen, haben Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten zum Sportverein 01.10.2014 Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hatte kürzlich die niedrigen Hartz IV-Regelsätze und deren Berechnung als gerade noch verfassungskonform erklärt. Eine kleine und sofort wirksame Verbesserung für Familien im Hartz IV-Bezug bringt das Urteil des BverfG aber dennoch: Beanspruchen Kinder Gutscheine für die soziale Teilhabe beispielsweise für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein, stehen ihnen auch die dabei entstehenden Fahrtkosten zu. Darauf weist die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) in einer Mitteilung hin. Bei der Nutzung des Teilhabepakets dürfen keine zusätzlichen Kosten anfallenLaut KOS ist die Vorgabe des BverfG, dass Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, auch einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten zum Sportverein haben, ab …
Unbegrenzt lesen – kostenlos mit Werbung oder werbefrei
Bei NordTV24 wird niemand ausgeschlossen, nur weil er kein Abo bezahlen möchte.
Unbegrenzt mit Werbung
- Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
- Keine monatliche Zahlung
- Deutlich sichtbare Werbung und regionale Sponsoren
NordTV24 werbefrei
- Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
- Keine normalen Werbeeinblendungen
- Unterstützt die regionale Arbeit von NordTV24
ab 1,99 EUR pro Monat
