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Lesedauer < 1 MinuteUrteil: Arbeitsagenturen müssen die Beiträge der privaten Krankenversicherung von Hartz IV-Beziehern übernehmen. (15.07.2010) Werden Hartz IV-Bezieher nicht in die gesetzliche Krankenkasse übernommen und verbleiben weiterhin in einer privaten Krankenversicherung, so müssen die Arbeitsagenturen (Argen) die Beiträge im vollem Umfang übernehmen. Allerdings unter der Bedingung, dass Betroffene nicht unmittelbar vor dem Hartz IV-Bezug versicherungspflichtig waren. Das urteilte das Landessozialgericht Saarland (AZ: L 9 AS 15/09). Das veröffentlichte Urteil betrifft allerdings nur diejenigen, die die unmittelbar vor den Leistungen des SGB II nicht versicherungspflichtig waren. Laut einer aktuellen Gesetzesregelung (seit erstem Januar 2009) werden sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Immer wieder weigern Argen die Kosten für die private Krankenversicherung im vollem Umfang zu übernehmen. Statt dessen …
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