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Lesedauer < 1 MinuteHartz IV-Aufstocker verlieren bei längerfristiger Kranheit Anspruch auf Arbeitslosengeld II Als sogenannte Hartz IV Aufstocker werden landläufig Arbeitnehmer bezeichnet, dessen Lohn so gering ist, dass sie mit ergänzenden Arbeitslosengeld II Leistungen „aufstocken“ müssen. Ein neuerliches Urteil besagt nun, dass Aufstocker ihren ergänzenden Hartz IV Anspruch verlieren, wenn sie länger als sechs Wochen krank werden. Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Würtemberg muss das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse im Gegensatz zum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielten Einkommen voll auf den Hartz IV- Bedarf angerechnet werden. ( Az: L 3 AS 5594/09) Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin gegen die für sie zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) geklagt. Die Betroffene hatte bei einem Nettogehalt von 781 Euro im Monat zunächst 114 Euro …
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