Lesedauer < 1 MinuteDie Bundesagentur für Arbeit fordert die Möglichkeit zum Datenabgleich mit Grundbucheinträgen 26.11.2013 Etwa jeder fünfte Hartz IV-Leistungsberechtigte lebt in der eigenen Immobilie. Diese Zahl basiert auf Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Laut SGB II dürfen Leistungsberechtigte sehr wohl in den eigenen vier Wänden wohnen, sofern die Immobilie nicht zu groß ist. Schließlich gehört Eigentum auch zur Altersvorsorge. In Deutschland lebt etwa jeder zweite Bundesbürger in selbst genutztem Wohneigentum. Wenn Eigenheimbesitzer Hartz IV beziehen, bedeutet das in Regel nicht, dass sie gezwungen sind, ihre Immobilie aufzugeben. Laut SGB II müssen andere Vermögenswerte veräußert werden. Der Immobilienbesitz bleibt aber unangetastet. Ist das Wohneigentum jedoch zu groß, kann das Jobcenter einen Umzug verlangen. Rund 20 Prozent der Hartz IV-Bezieher …
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