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Lesedauer < 1 MinuteLSG Schleswig: Mutter muss nicht mehr mit Sohn zusammenwohnen(jur). Eine Hartz-IV-Bezieherin muss bei der geplanten Heirat ihres erwachsenen Sohnes nicht weiter in der gemeinsam bewohnten Wohnung leben. Das Jobcenter ist dann vielmehr verpflichtet, der Mutter den Umzug in eine, wenn auch teurere, aber noch angemessene neue Unterkunft zu genehmigen, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) in Schleswig (Az.: L 6 AS 113/16 B ER). Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss das Jobcenter einen Umzug genehmigen, „wenn die Aufwendungen für eine neue Unterkunft angemessen sind“. Der Umzug in eine neue angemessene Unterkunft ist laut LSG danach bei einer geplanten Eheschließung und Gründung einer eigenen Familie erforderlich. Im konkreten Fall wollte eine Hartz-IV-Bezieherin aus der …
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