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Hartz IV: Bewährungsstrafe wegen Wutausbruch

Hartz IV: Bewährungsstrafe wegen Wutausbruch – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer 2 MinutenDas Amtsgericht Euskirchen verurteilte einen 34jährigen Hartz IV Betroffenen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Sein Vergehen: Weil das Jobcenter die Leistungen nicht weiterzahlte, kochte der Angeklagte vor Wut und drohte am Telefon das Jobcenter in die Luft zu sprengen. 27.03.2013 „Die Faust in der Tasche ballen und den Mund halten“, das fällt schwer, wenn es um die eigene nackte Existenz geht. Nicht selten kommt es vor, dass Betroffene ihren Unmut am Telefon oder im Jobcenter freien Lauf lassen. So erging es auch einem 34Jährigen Mann aus Euskirchen. Zunächst wurde dieser nicht zum Sachbearbeiter durchgestellt, sondern landete bei einem Call-Center in Bonn. Am Telefon fragte er nach dem Stand der Dinge, denn er hatte einen Folgeantrag gestellt. Als …

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