Hartz IV Bezieher dürfen kein Glück haben
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BSG: Gewinne sind nahezu vollständig als Einkommen anrechenbar
15.06.2016
Gewinne von Geldspielautomaten und anderen Glücksspielen bringen Hartz-IV-Empfängern kein Glück. Denn sie werden ihnen komplett als Einkommen angerechnet, urteilte dam Mittwoch, 15. Juni 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 41/15 R). Danach kann lediglich der Einsatz für das konkret gewinnbringende Spiel abgesetzt werden.
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