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Hartz IV Bezieher dürfen nicht sparen


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Keine Schonung für vom „Munde abgesparte“ Lebensversicherung: BSG: Aus Hartz IV angespartes Vermögen ist zu verwerten

13.10.2017

Üben sich Hartz-IV-Bezieher in Konsumverzicht und geben ihr Geld lieber für eine private Renten- und Lebensversicherung zum Vermögensaufbau aus, haben sie Pech gehabt. Auch wenn sie sich die Versicherungsbeiträge „vom Munde abgespart“ haben, müssen sie die Lebensversicherung grundsätzlich für ihren Lebensunterhalt verwerten, urteilte am Donnerstag, 12. Oktober 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 19/16 R). Eine Verwertung ist danach möglich, wenn der Wert des Vermögens über den gesetzlichen Freibeträgen für Hartz-IV-Bezieher liegt und mit der Versicherung kein Verwertungsausschluss vereinbart wurde.

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