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Hartz IV-Bezieher hat Recht auf Wohnungslosigkeit

Hartz IV-Bezieher hat Recht auf Wohnungslosigkeit – NordTV24 Symbolbild
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Lesedauer 2 MinutenLSG Stuttgart: Jobcenter darf nicht zur Wohnungssuche verpflichten 25.11.2016 Jobcenter dürfen wohnsitzlose Hartz-IV-Bezieher nicht per Bescheid zur Wohnungssuche verpflichten. Weigert sich der Wohnsitzlose, eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, verstößt ein daraufhin erlassener verpflichtender Bescheid zur Wohnungssuche gegen das Selbstbestimmungsrecht des Hilfebedürftigen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 24. November 2016, bekanntgegebenen Urteil vom 8. November 2016 (Az.: L 9 AS 4164/15). 📚

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