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Hartz IV-Bezieher hat Recht auf Wohnungslosigkeit


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LSG Stuttgart: Jobcenter darf nicht zur Wohnungssuche verpflichten

25.11.2016

Jobcenter dürfen wohnsitzlose Hartz-IV-Bezieher nicht per Bescheid zur Wohnungssuche verpflichten. Weigert sich der Wohnsitzlose, eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, verstößt ein daraufhin erlassener verpflichtender Bescheid zur Wohnungssuche gegen das Selbstbestimmungsrecht des Hilfebedürftigen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 24. November 2016, bekanntgegebenen Urteil vom 8. November 2016 (Az.: L 9 AS 4164/15).

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