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Hartz IV Bezieher müssen mit Jobcenter sprechen


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Hartz-IV-Bezieher muss mit Jobcenter selbst kommunizieren: LSG München: Auch Videoaufnahmen von Jobcenter-Gesprächen unzulässig

06.11.2017

Hartz-IV-Bezieher können nicht pauschal verlangen, dass jegliche Kommunikation mit dem Jobcenter über ihren Rechtsanwalt laufen muss. Auch für eine Ton- und Videoaufzeichnung von Gesprächen mit dem Jobcenter-Mitarbeiter „zur Beweissicherung“ fehlt es an einer Rechtsgrundlage, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 17. Oktober 2017 (Az.: L 11 AS 589/17).

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