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Lesedauer < 1 MinuteHartz IV: Bundesregierung ignoriert weiterhin das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den ALG II- Kinderregelsätzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9 Februar 2010 geurteilt, dass die Bemessung der Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene verfassungswidrig sind, da sie insbesondere deren individuellen wachstumsbedingten Bedarf an Ernährung und Kleidung, sowie Bildung nicht berücksichtigen und auch nicht decken. Statt nun die ALG II- Regelsätze, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, nach dem vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Grundsätzen und Regeln neu und bedarfsdeckend zu berechnen, sollen stattdessen an Kinder Gutscheine für Sportvereine, Musikschulen und Nachhilfestunden vergeben werden. Dieses Vorhaben, welches die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aktuell im Auftrag der Bundesregierung der Bevölkerung nahe bringt, widerspricht jedoch grundsätzlich dem, was das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Die …
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