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Hartz IV: Depressionen rechtfertigen teure Wohnung

1. Januar 2026 admin Urteile


Lesedauer 2 Minuten

Hartz IV Betroffene leidet an Depressionen: Jobcenter muss teure Wohnung weiterhin finanzieren

11.07.2013

Hartz IV-Bezieher, die attestiert unter Depressionen leiden, müssen unter Umständen ihre teure Wohnung nicht verlassen, um in eine kostengünstigere Wohnung zu ziehen. Das jedenfalls urteilte das Bayrische Landessozialgericht (Az: L 8 AS 646/10). Die Klägerin leidet unter schweren depressiven Episoden und mit suizidalen Tendenzen.

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