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Lesedauer 2 MinutenMenschenverachtende Sparvorschläge zur Entlastung der Kommunen: Sollen Hartz IV Bezieher nur noch in 25 Quadratmeter großen Wohnungen leben dürfen? (23.07.2010) Zur "finanziellen Entlastung der Kommunen" drohen Arbeitslosengeld II Beziehern empfindliche Hartz IV- Kürzungen bei den Wohnkosten. Nach einer Empfehlung einer sog. Experten Kommission des Bundesarbeitsministeriums sollen Kommunen zukünftig selbst bestimmen, wie groß Wohnungen von Hartz IV Beziehern sein sollen. Momentan gilt der durchschnittliche Richtwert für Singel im Hartz-IV Bezug sind 45 Quadratmeter angemessen. Laut "Expertengruppe" mit dem Titel "Arbeitsgruppe Standards" könnten auch 25 Quadratmeter "angemessen" sein, um Kosten der Kommunen und Städte zu sparen. Im SGB II ist jedoch nur verankert, dass die Kosten der Unterkunft "angemessen" sein müssen. Bei einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion "Die Grünen" an …
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